Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Troiline GmbH bemüht sich, ihre Website, www.jeti-line.de, sowie ihre Produkte und Online-Dienste barrierefrei zugänglich zu machen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Dabei beachten wir die geltenden gesetzlichen Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Diese Erklärung wurde 27.06.2025 und wird mindestens einmal jährlich überprüft.

 

Beschreibung der Dienstleistung

Die Website der Troiline GmbH richtet sich an Privat- und Geschäftskunden und dient der Information über Produkte und Dienstleistungen und bietet die Möglichkeit Produkte zu beantragen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der WEB Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsniveau AA und der Norm EN 301 549 weitestgehend vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte erfüllen derzeit noch nicht die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Norm EN 301 549. Die Barrierefreiheit unserer Inhalte ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb überarbeiten wir diese fortlaufend, um die Zugänglichkeit stetig zu erhöhen.

  • Einige auf unserer Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Dokumente schrittweise anzupassen und künftig barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Die auf unserer Website eingebundenen Videos sind derzeit nicht barrierefrei, da beispielsweise Untertitel oder Audiodeskriptionen fehlen.
  • Bei einzelnen Links und Bildern auf unserer Website fehlen derzeit noch beschreibende Linktexte bzw. Alternativtexte. 
  • Die Bezeichnungen der Formularfelder sind teilweise noch nicht eindeutig; zudem werden die Fehlermeldungen aktuell überarbeitet
  • Vereinzelte dynamische oder interaktive Elemente (z.B. Layer, Pop-ups, Dropdowns), die nicht barrierefrei sind
  • Die Farbkontraste auf einigen Seiten erfüllen noch nicht vollständig die Anforderungen für gute Lesbarkeit.
  • Die Funktion „Skip to Content“ (Direktsprung zum Hauptinhalt) ist derzeit noch nicht durchgängig und ausreichend implementiert.
  • Die visuelle Hervorhebung beim Anklicken von Navigationselementen mit der Maus (Hovereffekt) ist derzeit noch nicht ausreichend umgesetzt.
  • Die eingebundenen iFrames sind derzeit noch nicht ausreichend barrierefrei umgesetzt.
  • Das Kundenportal ist derzeit noch nicht vollständig mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar. 

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wir bemühen uns, unsere Website barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten. Sollte Ihnen eine Barriere auffallen oder möchten Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen, nutzen Sie dafür bitte die folgende E-Mail-Adresse:

E-Mail: marketing(at)stadtwerke-troisdorf.de

Zudem können Sie sich wie folgt an uns wenden:

Troiline GmbH
Poststraße 105
53840 Troisdorf

Telefon: 02241 888 182

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle Barrierefreie Informationstechnik NRW bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf 

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
ebsite: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Marktüberwachungsbehörde

Das BFSG verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Website nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, können Sie dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung des MLBF an folgende Kontaktmöglichkeit gerichtet werden:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.